VERKEHRSHINWEIS

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr informiert:

Bauarbeiten an der S 92

S 92, Durchlasserneuerung bei Wiednitz

Ab 18. September soll der Durchlass über den Schmelzteichgraben an der S 92 zwischen den Ortslagen Bernsdorf und Wiednitz nahe der Kreuzung der Bahnstrecke Kamenz–Hosena erneuert werden. Zudem wird die Straße auf rund 20 Metern grundhaft ausgebaut. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Ende November abgeschlossen sein.

Während der gesamten Bauzeit muss die S 92 für den Verkehr voll gesperrt werden. Eine überörtliche Umleitung führt ab Bernsdorf über die B 97, die S 198 Richtung Schwarzkollm, die B 96 und die S 103 über die Landesgrenze nach Brandenburg zur L 581, sowie auf der L 57 zurück zur S 92. Der Verkehr in der Gegenrichtung wird analog umgeleitet. Der ÖPNV nutzt eine mit der Stadt Bernsdorf abgestimmte Alternativroute über kommunale Straßen (Waldbadstraße) zur Andienung der Bushaltestellen in den Ortsteilen Wiednitz und Bernsdorf.

Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und besonders umsichtige Fahrweise auf der Umleitung.

Öffentliche Bekanntmachung Sturmschaden

Bürgerinfo aufgrund der derzeitigen Gefahrenlage

» Wo bleibt mein Geld?«

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Haushalte für Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht: » Wo bleibt mein Geld?«

Für die größte freiwillige Befragung der amtlichen Statistik, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (kurz EVS), werden interessierte Haushalte gesucht. Unter dem Motto »Wo bleibt mein Geld?« führen das Statistische Bundesamt (Destatis) und die Statistischen Ämter der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Rund 5 000 Haushalte in Sachsen können sich daran beteiligen.

Als Dankeschön gibt es eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Was ist dafür zu tun? Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Zusätzlich wird jeder fünfte Haushalt zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren erfassen. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können.

Erstmalig können die Haushalte per App auf mobilen Endgeräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web App) an der EVS 2023 teilnehmen. Die Teilnahme über Papierfragebogen ist aber ebenfalls möglich. Die Ergebnisse der EVS sind Datengrundlage für die Festsetzung von Unterstützungsleistungen, z. B. das Bürgergeld. Auch in die Berechnung der Inflationsrate fließen die Daten ein. Daneben können Fragen beantwortet werden wie: Wofür geben die Menschen in Deutschland wieviel Geld aus? Wie hoch sind die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Die Teilnehmenden selbst können sich mit der EVS einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben verschaffen und einmal ganz genau festhalten: »Wo bleibt mein Geld?« Ab sofort können sich Haushalte anmelden.

Auskunft erteilt: Frau Korn, Tel. 03578 33-2105
Hier gelangen Sie zur Teilnahmeerklärung und zu einem Erklärvideo:
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/evs2023/_inhalt.html

Information der LISt GmbH über die Errichtung von temporären Wildabwehr-Zäunungen zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Die Landesdirektion Sachsen hat über öffentliche Bekanntmachung für die LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden eine Allgemeinverfügung vom 19. Januar 2022 zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, Sperrzone I erlassen und die Duldungspflicht bzgl. der Errichtung von temporären Wildabwehrzäunungen normiert (siehe Punkt 4. Anordnungen an die Allgemeinheit, Absatz c). Die Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune liegt im Interesse der Allgemeinheit.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die LISt GmbH beauftragt, im Verwaltungsgebiet der Stadt Bernsdorf zur Abwehr der Weiterverbreitung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Wildschutzzäune zu errichten und zu unterhalten.

Folgende Gemarkungen Ihrer Stadt sind betroffen:

Abschnitt 7.3 S 94 / S 97 Jesau – K 9202 Bernsdorf
Bernsdorf Flur 4
Bernsdorf Flur 5
Straßgräbchen
Langenholz

Abschnitt 7.4 B 97 Bernsdorf – B 97 / B 96 Hoyerswerda
Bernsdorf Flur 5
Bernsdorf Flur 8
Bernsdorf Flur 9

Abschnitt 7.5 B97 Bernsdorf – Leippe – LK BB
Bernsdorf Flur 4
Bernsdorf Flur 5
Wiednitz Flur 7
Wiednitz Flur 9

Der voraussichtliche Zaunverlauf ist auf folgenden Karten dargestellt:

Lageplan 1

Lageplan 2

Lageplan 3

Die Arbeiten werden vsl. im Zeitraum ab Juli 2022 bis Oktober 2022 durchgeführt. Dazu werden die Grundstücke durch Beauftragte des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bzw. der LISt GmbH betreten bzw. befahren. Ein genauer Lageplan, unter Ausweisung der Flurstücknummern und des Zaunverlaufes, kann auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Als Ansprechpartner für Fragen zu den Wildabwehrzäunen bei o.g. Maßnahme des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt steht Ihnen

Frau Katja Heinrich, LISt GmbH
Telefon:           +49 37207 832-962
Telefax:           +49 351 4511784-499
Hausanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5, 09661 Hainichen
E-Mail: beteiligtenmanagement@list.smwa.sachsen.de

zur Verfügung.

Soweit durch die Errichtung der Wildschutzzäune unmittelbare Vermögensnachteile entstehen, sind Fragen zum Thema Entschädigung und Entschädigungsanträge an die Landesdirektion Sachsen (E-Mail:  Krise.Tierseuche@lds.sachsen.de) zu stellen.

Hainichen, 21.06.2022
LISt GmbH

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