Schöffen gesucht
Bewerbungen zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Im Jahr 2023 finden bundesweit die Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 statt. Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie ehrenamtlich einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden Sie mit. Schöffin oder Schöffe kann grundsätzlich jeder werden, der u.a.
- bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt ist,
- deutscher Staatsbürger ist und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
- straffrei ist,
- körperlich geeignet ist (mitunter längere Beanspruchung an Sitzungstagen),
- nicht zu ausgeschlossenen Berufsgruppen (z. B. Polizeivollzugsbeamte) gehört und
- in Bernsdorf oder einem Ortsteil wohnen.
Dafür erhält man
- eine Freistellung vom Arbeitgeber für die Zeit der Sitzungstage,
- eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten
- neue Erfahrungen und das Kennenlernen unterschiedlichster Menschen
- ein Ehrenamt mit großer Verantwortung
- Zugang zur Praxis der Rechtsprechung.
Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt. Jeder Bürger kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde, als Schöffe bewerben, oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen.
Bewerbungen sind ab sofort bei der Stadt Bernsdorf möglich. Die entsprechenden Formblätter stehen Ihnen hier oder im Rathaus zur Verfügung.
Sie möchten sich bewerben oder haben Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Bernsdorf
Frau Fischer
Rathausallee 2
02994 Bernsdorf
Tel.: 035723/ 23835
E-Mail.: stefanie.fischer@bernsdorf.de
Die Einreichungsfrist für Kandidatenvorschläge endet am 12.06.2023.