Fördermöglichkeiten für Vereine

Kleinprojektefonds der Kulturstiftung Sachsens

Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens.

Was wird gefördert?

Das besondere Anliegen des Kleinprojektefonds ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen Sachsens. Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum gefördert, angefangen von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu Kulturprogrammen bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.

 

Wer kann eine Förderung beantragen?

Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen einen Antrag stellen. Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden.

 

Förderhöhe
bis zu 100 % der Gesamtausgaben max. 5000 €

 

Weitere Informationen:  https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/kleinprojektefonds

                                                                                                                                                                                                

Förderprogramm "Wir für Sachsen"

Über dieses Programm unterstützt der Freistaat Sachsen ehrenamtlich engagierte Bürger mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung.

Weitere Informationen: https://www.ehrenamt.sachsen.de/foerderprogramm-wir-fuer-sachsen.html

                                                                                                       

Investitionsprogramm »Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle«

Ziel der Förderung ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft dadurch zu ermöglichen, dass ihnen der Zugang zu und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert wird.

Gefördert werden Investitionen

a) zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich

b) zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung der Patienten in der Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden.

Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-)Angebote (wie Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs).

Antrag stellen

Als Pächter/Inhaber/Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes bzw. als Arzt oder Zahnarzt einer ambulanten Praxis formulieren Sie Ihre Idee in einer kurzen Vorhabensbeschreibung, kalkulieren den Aufwand und reichen beides bei Ihrem zuständigen Landkreis/Ihrer Kreisfreien Stadt ein. Bei Baumaßnahmen muss immer eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegen.

Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Dafür ist notwendig, sich rechtzeitig im Vorjahr bei der zuständigen Bewilligungsstelle nach den erforderlichen Antragsunterlagen und den geltenden Antragsfristen zu erkundigen.

Entscheidung abwarten

Den Landkreisen/Kreisfreien Städten obliegt die Entscheidung über die konkrete Fördermittelvergabe, in enger Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten. Sie treffen ihre Entscheidung nach ihren Prioritäten zur barrierefreien Teilhabe aller Menschen, in allen Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Loslegen

Nach Ausreichung der Förderbewilligung können Sie Ihr Vorhaben umsetzen- spätestens bis Ende des Bewilligungsjahres! Denken Sie bitte für den Verwendungsnachweis auch an aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder.

 

Weitere Infos:

https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/lieblingsplaetze-fuer-alle.html

                                                                                                       

Richtlinie Ehrenamtsförderung des LRA Sachsen

Der Landkreis Bautzen gewährt nach Maßgabe der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung  - SächsKomPauschVO) in der jeweils gültigen Fassung.

Weitere Informationen: Richtlinie

                                                                                                       

Vereinsförderrichtlinie der Stadt Bernsdorf

Infos zur Vereinsförderrichtlinie

Die Gewährung einer Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
• bestehende Fördermöglichkeiten von Bund, Land, Landkreis oder anderen Förderträgern sind auszuschöpfen,
• zweckentsprechende, wirtschaftliche und unmittelbare Verwendung der Mittel
• Erbringung einer angemessenen Eigenleistung
• Recht der jederzeitigen Prüfung durch die Stadt Bernsdorf

Antrag auf Vereinsförderung

                                                                                                       

Unsere Vereine und Arbeitsgemeinschaften

Alle hier aufgeführten Vereine entsprechen dem aktuellen Stand der Stadtverwaltung. Da Vereinsgründungen und Veränderungen der Vorsitzenden oder Ansprechpartner nicht zwingend bei der Stadt angezeigt werden müssen, bitten wir Sie, dies auch in Ihrem Interesse, zu tun, damit wir möglichst aktuelle Angaben gewährleisten können. Bitte informieren Sie uns über Ihre Änderungswünsche durch Ausfüllen der nachfolgenden Felder: