Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Apfelallee“ in der Fassung vom 07.09.2021 

Mit Beschluss vom 17.05.2018 hat der Stadtrat der Stadt Bernsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes „Apfelallee“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung von Eigenheimen geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB abgesehen werden.

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 16.09.2021 wurde der Entwurf des  Bebauungsplanes "Apfelallee“ bestehend aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen,  Begründung und Luftbild  gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der gebilligte Entwurf wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar

                            vom 22.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021.

zu den folgenden Zeiten:

Montag                       09:00 bis 12:00 Uhr               13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                     09:00 bis 12:00 Uhr               13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                09:00 bis 12:00 Uhr               13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                        09:00 bis 12:00 Uhr.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.

Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.

Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.

21.10.2021, gez. Harry Habel, Bürgermeister

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