Coronavirus - Informationsportal der Stadtverwaltung
Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen
Nachfolgende Allgemeinverfügung schreibt Verhaltensregularien für engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vor:
Allgemeinverfügung zur Absonderung von Personen, gültig vom 25.04.2022 bis 29.05.2022
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Ab dem 03.04.2022 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung:
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, gültig ab 03.04.2022
Weiterführende Informationen zur Corona-Pandemie und den geltenden Regelungen finden Sie auch unter
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php
oder nutzen Sie das Bürgertelefon des Landratsamtes Bautzen, erreichbar unter 03591- 52511511.
Für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer kontaktieren Sie die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter 03591-525112121, außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Die Corona-Hotline des Freistaates Sachsen erreichen Sie unter 0800 100 0214
Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen
Nachfolgende Allgemeinverfügung schreibt Verhaltensregularien für engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vor:
Allgemeinverfügung zur Absonderung von Personen, gültig ab 11.04.2022
Testcenter im Landkreis Bautzen
In zahlreiche Teststellen kann man sich derzeit im Landkreis Bautzen testen lassen. Bitte reservieren Sie sich einen Termin.
Hier finden Sie die Übersicht über Schnelltestcenter im Landkreis Bautzen:
Schnelltests im Landkreis Bautzen
Bitte beachten Sie für den Besuch eines Testcenters die folgenden Hinweise:
- Chipkarte nicht vergessen
- Menschen mit Krankheitssymptomen dürfen die Teststellen nicht aufsuchen, sondern wenden sich an ihren Hausarzt.
- Für jeden negativen Test gibt es ein entsprechendes Zertifikat, das digital zur Verfügung gestellt wird und im Ausnahmefall auch ausgedruckt werden kann.
- Ist das Schnelltest-Ergebnis positiv, wird in einigen Testzentren gleich ein PCR-Test zur Kontrolle durchgeführt. Dessen Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen vor. Anderenfalls erfolgt die PCR-Kontrolle durch den Hausarzt oder das Gesundheitsamt.
Coronavirus: Hilfe für Unternehmen und Selbstständige

Die Corona-Krise hat nicht nur im vergangenen Jahr die Wirtschaft vor große Aufgaben gestellt, auch in diesem Jahr wird es durch die andauernden Einschränkungen zu erheblichen Herausforderungen kommen, deren langfristige Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Diese reichen u. a. vom Ausfall von Aufträgen, dem Ausbleiben von Kunden über die Unterbrechung von Lieferketten bis hin zu betriebsinternen Fragestellungen zu Kurzarbeit, dem Umgang mit Quarantänezeiten oder technologischer Herausforderungen zu Prozessumstellungen.
Die Wirtschaftsförderung B97 unterstützt die Wirtschaft der Städte und Gemeinden Bernsdorf, Königsbrück, Laußnitz und Schwepnitz bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie in seiner Rolle als Kontakt- und Anlaufstelle. Als Wirtschaftsförderung B97 stehen wir Ihnen zur Seite und werden Sie weiterhin bei der Bewältigung Ihrer Herausforderungen begleiten und zu Unterstützungsangeboten beraten.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Telefon: +49 35723–23834
WirtschaftB97@heidebogen.eu
Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbstständige

Überbrückungshilfe für KMU (Zuschuss)
Gefördert werden: kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen
Programm zur Rettung und Umstrukturierung von KMU in Schwierigkeiten (RUB)
Gefördert werden: kleine und mittlere Unternehmen
Bürgschaftsbank Sachsen „Express Liquidität“
Gefördert werden: bestehende Unternehmen in Sachsen
KFW- Schellkredit 2020
Gefördert werden: Unternehmen mit > 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
Verbessertes Kurzarbeitergeld
Gefördert werden: Betriebe, in denen mindestens 10 % der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind
Weitere:
Hilfsprogramme für Kultur- und Kreativschaffende
Soforthilfe -Zuschuss „Härtefälle Kultur“
Förderung Produktionsanlagen für Schutzausrüstung
Portal des Freistaates Sachsen (Kurzarbeitergeld, Ausbildungsvergütung, etc.)
Fragen und Unterstützung:
Clara Scheffler
Interkommunale Wirtschaftsförderung
Bernsdorf I Königsbrück I Laußnitz I Oßling I Schwepnitz
Tel. 035723 – 23834
WirtschaftB97@heidebogen.eu
Die interkommunale Koordinierungsstelle zur Wirtschaftsförderung ist ein Projekt der Städte Bernsdorf und Königsbrück, sowie der Gemeinden Laußnitz, Schwepnitz und Oßling.
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung fördert das Projekt im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung der Regionalentwicklung“ (FR-Regio).
Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
Beauftragt mit der Projektdurchführung ist der Dresdener Heidebogen e. V.
Hygieneregeln
An dieser Stelle können Sie sich über die festgelegten Hygieneregeln für unsere öffentlichen Spielplätze und die Pumptrack-Anlage "Bike & Chill" informieren:
Hygieneregeln Spielplatz Bernsdorf
Hygieneregeln Spielplatz Straßgräbchen
Hygieneregeln Spielplatz Wiednitz
Hygieneregeln Spielplatz Zeißholz
Hygieneregeln Pumptrack "Bike & Chill"
Informationen zur Besucherregistrierung Pumptrack-Anlage "Bike & Chill"
Bernsdorfer helfen Bernsdorfern
Bernsdorfer helfen Bernsdorfern – Alltagshilfe in Zeiten von Corona
Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir gern die Aktion Bernsdorfer helfen Bernsdorfern in Erinnerung rufen.
Sie benötigen Hilfe…? Sie wollen helfen…?
…beim Einkaufen, Sachen zur Post bringen oder abholen, mit dem Hund spazieren gehen oder andere Dinge erledigen.
Bitte scheuen Sie sich nicht – melden Sie sich, wenn Sie Unterstützung benötigen!
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Silvio Thieme, Koordinator im Bernsdorfer MehrGenerationenHauses, unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung;
Telefon: 0171 330 8324
E-Mail: thieme@raa-sachsen.com
Ihre Anliegen werden selbstverständlich im Rahmen des Möglichen vertraulich behandelt:
Ein Hinweis an diejenigen, die ihre Hilfe anbieten möchten: Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht selbst zu einer Risikogruppe gehören und dass Sie sich vollständig gesund fühlen. Für die Listung von helfenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Einwilligung der Eltern erforderlich.
Werden Sie Teil von „Bernsdorfer helfen Bernsdorfern“ und helfen Sie mit!
Förderprogramme / Unterstützungsmöglichkeiten
Hier finden Sie Informationen zu Förderprogrammen und Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen, Arbeitnehmer, Vereine und sonstige Institutionen und Einrichtungen.
Information zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen: