Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen der Stadt Bernsdorf
Hier finden sie als zusätzliches Angebot aktuelle öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen der Stadt Bernsdorf.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Rechtswirkung jedoch nur durch Bekanntmachungen gemäß der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf bzw. sonstiger spezialgesetzlicher Regelungen entfaltet.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Waldbad"
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldbad“ für die Gemarkung Bernsdorf der Flur 11 und beinhaltet die Flurstücke 5, 6, 16/1, 17/2 ,18,19,20/1, 41/1, 58/5 ,58/6, 58/8 und 58/10.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 17.11.2022 wurde der Entwurf in der Fassung vom 28.10.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung sowie Umweltbericht, artenschutzfachlicher Beitrag und umweltrelevante Stellungnahmen vorgestellt und beschlossen.
Die Stadt Bernsdorf möchte mit dem Bebauungsplan das Gelände im und um das Waldbad Bernsdorf städtebaulich regeln. Der Bebauungsplan wird aufgestellt, da Baumaßnahmen im Waldbad innerhalb des Strukturwandelprojektes geplant sind.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 12.12.2022 bis einschließlich 18.01.2023
zu den folgenden Zeiten:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
18.11.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hier finden Sie die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes:
B-Plan Waldbad
Textliche Festsetzungen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnpark am Sportplatz“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnpark am Sportplatz“ gemäß § 8 BauGB für die Gemarkung Bernsdorf, Flur 4, Flst. Nr.124/1, 123/2, 199/2, 205/2, 125/4, 125/5, 125/7, 125/10, 125/12, 127/2, 127/3, 127/6, 127/7, 127/8, 127/11, 128/2, 128/4, 129/2, 129/4, 133 sowie Teile der Flst. Nr. 131/13, 134, 135, 127/2, 127/3 beschlossen.
Die Stadt Bernsdorf hat Interesse, die Innenstadtentwicklung voranzutreiben und auf den o.g. Flurstücken Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.
Für das Vorhaben wird ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 8 BauGB aufgestellt.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt die Erstellung des Entwurfes mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger der öffentlichen Belange.
18.11.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Solarpark Diakonie Kamenz der Stadt Bernsdorf/Sachsen, OT Zeißholz“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 die Billigung und Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan „Solarpark Diakonie Kamenz der Stadt Bernsdorf/Sachsen, OT Zeißholz“ für die Gemarkung Zeißholz, Flur 4, Flur-Nr.:
240, 241, 242, 243, 244, 245/1, 246/1, 247, 248/1, 249/1, 250/1, 251/1, 252/1, 253, 254/1, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262/3, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 278, 279/1, 280/1, 282, 283, 284, 285, 286/4, 286/7, 286/9, 287, 288, 289/1, 290/1, 291/1, 292/1, 293/1, 294, 295, 296, 297, 298, 299/1, 300/1, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318/1.
Folgende Flurstücke werden teilweise in die Planung einbezogen:
272, 273/1, 274/1, 275/1, 276/1, 277, 281, 318/5.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 15.09.2022 wurde der Entwurf in der Fassung von August 2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung vorgestellt.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für die Realisierung einer Anlage zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Diakonie Kamenz der Stadt Bernsdorf/Sachsen, OT Zeißholz“ wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
16.09.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hier finden Sie die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes:
Entwurf Rechtsplan
Begründung
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung "Neuwiednitzer Straße“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Neuwiednitzer Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für die Gemarkung Wiednitz, Flur 4 T.v. Flurstück 1 und von Flur 6 T.v. Flurstück 76 und 61 beschlossen.
In der Sitzung wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung „Neuwiednitzer Straße“ in der Fassung vom 11.08.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.
Die Ergänzungssatzung wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Damit kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen werden.
Der gebilligte Entwurf wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
16.09.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hier finden Sie die Unterlagen zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Neuwiednitzer Straße“:
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Aufstellung der Ergänzungssatzung "Neuwiednitzer Straße“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Neuwiednitzer Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für die Gemarkung Wiednitz, Flur 4 T.v. Flurstück 1 und von Flur 6 T.v. Flurstück 76 und 61 beschlossen.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.
Die Ergänzungssatzung wird entsprechend dem vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB aufgestellt.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt die Erstellung des Entwurfes mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger der öffentlichen Belange.
16.09.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Bebauungsplan „Buchenweg-Nord"“ in der Fassung vom 18.06.2022
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 den Bebauungsplan „Buchenweg Nord“ in der Fassung vom 18.06.2022 mit Beschluss Nr. 13-28-2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Wohngebietes geschaffen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wurde und somit von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wurde. § 4c BauGB wurde nicht angewendet.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
16.09.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hier finden Sie die Unterlagen zum B-Plan:
B-Plan "Buchenweg-Nord" Satzungsplan
B-Plan "Buchenweg-Nord" Begründung
B-Plan "Buchenweg-Nord" Verfahrensvermerke
B-Plan "Buchenweg-Nord" Artenschutzfachbeitrag
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes "Waldbad“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldbad“ für die Gemarkung Bernsdorf der Flur 11 und beinhaltet die Flurstücke 5, 6, 16/1, 17/2 ,18,19,20/1, 41/1, 58/5 ,58/6, 58/8 und 58/10.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 15.09.2022 wurde der Vorentwurf in der Fassung vom 31.08.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung vorgestellt. Die Stadt Bernsdorf möchte mit dem Bebauungsplan das Gelände im und um das Waldbad Bernsdorf städtebaulich regeln. Der Bebauungsplan wird aufgestellt, da Baumaßnahmen im Waldbad innerhalb des Strukturwandelprojektes geplant sind.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
16.09.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hier finden Sie die Unterlagen zum B-Plan-Vorentwurf:
Vorentwurf B-Plan „Waldbad“ - Plan
Vorentwurf B-Plan „Waldbad“ - Begründung
Vorentwurf B-Plan „Waldbad“ - Textliche Festsetzungen
Vorentwurf B-Plan „Waldbad“ - Anlage 1 Medienbestand
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die erneute
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Buchenweg Nord“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ gemäß § 13a BauGB für die Gemarkung Bernsdorf, Flur 4, Flur-Nr.306/21, 306/22, 306/25, 306726 und Teile von 306/27, 306/30, 306/31 und 306/54 beschlossen.
In der Sitzung vom 21.04.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ in der Fassung vom 04.04.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Hierbei wurden die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 22.04.2022 bis 17.06.2022 zur Stellungnahme gebeten.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 23.06.2022 wurde, aufgrund von wesentlichen Änderungen, der Entwurf des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ in der Fassung vom 04.04.2022 mit Änderungen vom 18.06.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Artenschutzfachbeitrag erneut gebilligt und zur erneuten Offenlage bestimmt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Damit kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen werden.
Der erneut gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 18.07.2022 bis einschließlich 19.08.2022
zu den folgenden Zeiten:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
24.06.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hier finden Sie die Unterlagen zum B-Plan-Enrtwurf:
Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2022
Das Landratsamt Bautzen, Rechts- und Kommunalamt, bescheinigte mit Schreiben vom 23.05.2022, dass bei der Prüfung des Haushaltsplanes 2022 keine Feststellungen getroffen wurden, die zu einer Beanstandung des Beschlusses zur Haushaltssatzung 2022 führen würden. Die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für das Jahr 2022 mit seinen Bestandteilen und Anlagen liegt in der Zeit vom 07.06.2022 bis einschließlich 14.06.2022 in den Räumen des Bürgerbüros der Stadtverwaltung Bernsdorf während der gewöhnlichen Geschäftszeiten des Bürgerbüros zur Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen werden für diesen Zeitraum auch elektronisch zur Verfügung gestellt:
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Bebauungsplan „Apfelallee“ in der Fassung vom 10.05.2022
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 den Bebauungsplan „Apfelallee“ in der Fassung vom 10.05.2022 mit Beschluss Nr. 02-26-2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Wohngebietes geschaffen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wurde und somit von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wurde. § 4c BauGB wurde nicht angewendet.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
20.05.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hier finden Sie die Unterlagen zum B-Plan:
Öffentliche Auslegung Jahresabschluss der Stadt Bernsdorf 2020
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2022 den Jahresabschluss der Stadt Bernsdorf für das Haushaltsjahr 2020 festgestellt. Der Jahresabschluss 2020 wird elektronisch zur Verfügung gestellt und liegt zudem ab dem 05.05.2022 während der Öffnungszeiten in den Räumen der Finanzabteilung der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf zur Einsichtnahme aus.
Jahresabschluss der Stadt Bernsdorf 2020
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
1. Änderung BEBAUUNGSPLAN „Industrie- und Gewerbegebiet Straßgräbchen/ Fläche 2“ in der Fassung vom 12.04.2022
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 21.04.2022 die 1. Änderung Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Straßgräbchen/ Fläche 2“ in der Fassung vom 12.04.2022 mit Beschluss Nr. 13-25-2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Industrie- und Gewerbegebietes geschaffen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wurde und somit von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wurde. § 4c BauGB wurde nicht angewendet.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
22.04.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hier finden Sie die Unterlagen zum B-Plan:
B-Plan 1. Änderung Schalltechnisches Gutachten
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Buchenweg Nord“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ gemäß § 13a BauGB für die Gemarkung Bernsdorf, Flur 4, Flur-Nr.306/21, 306/22, 306/25, 306726 und Teile von 306/27, 306/30, 306/31 und 306/54 beschlossen.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 21.04.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ in der Fassung vom 04.04.2022, bestehend aus
Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für Wohnbebauung (2 Wohnhäuser) zu schaffen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Damit kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der
Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen werden.
Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates
Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht
werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
22.04.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hier finden Sie die Unterlagen zum B-Plan-Enrtwurf:
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Aufstellung des Bebauungsplanes "Buchenweg Nord“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ gemäß § 13a BauGB für die Gemarkung Bernsdorf,
Flur 4, Flur-Nr.306/21, 306/22, 306/25, 306726 und Teile von 306/27, 306/30, 306/31 und 306/54 beschlossen.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für Wohnbebauung (2 Wohnhäuser) zu schaffen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt. Dabei gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach §13 BauGB entsprechend.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt die Erstellung des Entwurfes mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger der öffentlichen Belange.
22.04.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Bekanntmachung
Planfeststellung für das Bauvorhaben „Änderung Bahnübergang BÜ 1,2 der Lausitzer Grauwacke GmbH, Anschlussbahn Straßgräbchen – Bernsdorf – Oßling“
Die Lausitzer Grauwacke GmbH hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) beantragt.
Die geplante Baumaßnahme am BÜ 1,2 (Bahnkilometer 1,260) umfasst den Rückbau der vorhandenen Überwachungsanlage (zwei Andreaskreuze mit integrierten Blinklichtern sowie
zwei Halbschranken) und den Ersatz durch moderne rechnergestützte Anlagen mit Lichtzeichen und Halbschranken.
Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Stadt Bernsdorf, Gemarkung Straßgräbchen, beansprucht.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind:
Unterlage Nr. |
Bezeichnung der Unterlage |
1 |
Erläuterungsbericht |
2 |
Übersichtskarte |
3 |
Lagepläne |
3.1 |
Kreuzungsplan |
3.2 |
Leitungsplan |
4 |
Bauwerksverzeichnis |
5 |
Grunderwerbsplan |
6 |
Grunderwerbsverzeichnis |
Die Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Die Bekanntmachung sowie die Antragsunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) sind in der Zeit vom 7. März bis zum 6. April 2022 auf der Internetseite der Landesdirektion
Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung (Rubrik Infrastruktur - Eisenbahnen) einsehbar.
Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG im vorgenannten Zeitraum auch in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994
Bernsdorf, während der Dienststunden
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Coronabedingt wird gebeten, den Termin für eine beabsichtige Einsichtnahme in die ausliegenden Unterlagen vorab mit der Stadt Bernsdorf abzustimmen; Kontaktdaten:
Ansprechpartnerin – Elke Oswald/Telefonnummer. 035723-238-10.
1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 20. April 2022 bei der Landesdirektion Sachsen, 09120 Chemnitz, schriftlich, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden oder bei der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de erhoben werden. Einwendungen, die nur elektronisch übermittelt werden (z. B. „einfache“ E-Mail ohne qualifizierte Signatur), sind grundsätzlich unwirksam.
Sofern die Erhebung einer Einwendung zur Niederschrift bei der Landesdirektion Sachsen erwogen wird, sollte zuvor bei der Landesdirektion Sachsen eine telefonische Voranmeldung erfolgen (Tel. 0351/825-3232).
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist von Besuchern bei der Niederschrift bei der Landesdirektion Sachsen ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie sind die Kontaktdaten zur Erfassung anzugeben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de.
Sofern die Erhebung einer Einwendung zur Niederschrift bei der oben aufgeführten Stadt erfolgen soll, ist für die telefonische Voranmeldung die dort genannte Telefonnummer zu nutzen.
Nach Ablauf der Frist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
Die Einwendungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.
Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18a Abs. 2 AEG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht.
Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter vom Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu
geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Plans tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens an diesen Flächen ein Vorkaufsrecht zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz
verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter
http://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar.
Im Auftrag
03.02.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Bekanntmachung
Planfeststellung für das Bauvorhaben B 97, Fahrbahnerneuerung in Hoyerswerda, OD Dörgenhausen
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt.
Die geplante Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahn der B 97 sowie die Herstellung regelgerechter Anlagen für den Fußgänger- und Radverkehr auf einer Länge von 955 m.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Hoyerswerda, Gemarkungen Dörgenhausen, Bröthen und Klein Neida beansprucht. Als externe Maßnahmen sind in der Gemeinde Bernsdorf, Gemarkungen Straßgräbchen und in der Gemeinde Oßling, Gemarkung Weißig jeweils ein Flurstück, für Erstaufforstungen als Ersatzmaßnahmen für Waldumwandlungen, vorgesehen.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind:
Unterlage Nr. |
Bezeichnung der Unterlage |
1 |
Erläuterungsbericht |
2 |
Übersichtskarte |
3 |
Übersichtslageplan |
4 |
Übersichtshöhenplan |
5 |
Lageplan |
6 |
Höhenplan |
8 |
Lageplan Entwässerung |
9 |
Landschaftspflegerische Maßnahmen |
9.1 |
Maßnahmenplan |
9.2 |
Maßnahmenblätter |
9.3 |
Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation |
10 |
Grunderwerb |
10.1 |
GE-Plan |
10.2 |
GE-Verzeichnis |
11 |
Regelungsverzeichnis |
14 |
Straßenquerschnitt |
14.1 |
Regelquerschnitte |
|
Querprofile |
16 |
Sonstige Unterlagen |
16.1 |
Koordinierter Leitungsplan |
17 |
Immissionstechnische Untersuchungen |
17.1 |
Schalltechnisches Gutachten zur Lärmvorsorge |
17.2 |
Verkehrsprognose 2030 |
18 |
Ergebnisse der wassertechnischen Untersuchung |
19 |
Umweltfachliche Untersuchungen |
19.1 |
Bestands- und Konfliktplan |
19.2 |
Artenschutzgutachten, Bericht zur Kartierung von Bäumen |
20 |
Baugrundgutachten |
Die Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Die Bekanntmachung sowie die Antragsunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) sind in der Zeit vom 10. Januar bis 9. Februar 2022 auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung (Rubrik Infrastruktur-Bundesstraßen) einsehbar.
Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG im vorgenannten Zeitraum auch in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Zi.1.06, Besprechungsraum EG, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf, während der Dienststunden
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Coronabedingt wird gebeten, den Termin für eine beabsichtigte Einsichtnahme in die ausliegenden Unterlagen vorab mit der Stadt Bernsdorf abzustimmen; Kontaktdaten: Ansprechpartnerin - Elke Oswald/Telefonnummer: 035723-238-10.
Soweit das Verlassen der Wohnung aus Gründen der Pandemieeindämmung vom Vorliegen eines triftigen Grundes abhängig ist, gilt die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen als triftiger Grund im Sinne der einschlägigen Vorschriften.
- Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 23. Februar 2022, bei der Landesdirektion Sachsen, 09120 Chemnitz, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden sowie bei der Gemeindeverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf, schriftlich Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen Namen und Anschrift des Einwenders und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Die Erhebung zur Niederschrift wird aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-19-Pandemie gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen. Die Vermeidung einer dazu notwendigen Kontaktaufnahme erscheint zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitsweisens geboten. Gemäß § 4 Abs. 2 PlanSiG besteht ferner die Möglichkeit, Einwendungen elektronisch unter der
E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de einzureichen. Die Einwendung (E-Mail) bedarf keiner qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und keiner eigenhändigen Unterschrift.
Nach Ablauf dieser Frist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
Die Einwendungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt. - Diese ortübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
- Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnah- men und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 1 FStrG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht.
Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
- Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellung- nahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
- Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
- Über die Eiwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
- Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).
Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar.
Im Auftrag
13.12.2021, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Bekanntmachung
Einer Widmungsverfügung der Stadt Bernsdorf gem. S 6 des Straßengesetztes des Freistaates Sachsen vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist.
1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße: Gerhard-Möhwald-Straße
Anfangspunkt: Friedrich-Engels-Straße Grenze Flurstück 914 zu Flurstück 938
Endpunkt: Friedrich-Engels-Straße Grenze Flurstück 937 zu Flurstück 938
2. Verfügung
2.1
Die unter 1. Bezeichnete Straße wird als Ortsstraße gewidmet. Der Beschluss zur Widmung der Straße erfolgte in der Stadtratssitzung am 15.04.2021 mit Beschluss Nr. 06-16-2021
2.2
Widmungsbeschränkungen:
Keine
2.3
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Bernsdorf
2.4
Die Widmungsverfügung wird mit ihrer Bekanntgabe wirksam.
Einsichtnahme
Die Verfügung kann in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Bürgerbüro, Rathausallee 2 in 02994 Bernsdorf in der Zeit vom 08.01.2022 — 23.01.2022 während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Niederlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf einzulegen.
Bernsdorf, 08.01.2022
gez. Habel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Apfelallee“ in der Fassung vom 07.09.2021
Mit Beschluss vom 17.05.2018 hat der Stadtrat der Stadt Bernsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes „Apfelallee“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung von Eigenheimen geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB abgesehen werden.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 16.09.2021 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes "Apfelallee“ bestehend aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Luftbild gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der gebilligte Entwurf wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 22.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021.
zu den folgenden Zeiten:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
21.10.2021, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Öffentliche Auslegung der 1.Änderung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Straßgräbchen, Fläche F2“ in der Fassung vom 07.09.2021
Mit Beschluss vom 16.09.2021 hat der Stadtrat der Stadt Bernsdorf der Aufstellung der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Straßgräbchen, Fläche F2“ zugestimmt.
In der Sitzung vom 21.10.2021 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes " Industrie- und Gewerbegebiet Straßgräbchen, Fläche F2“ bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung, der Schalltechnischen Untersuchung sowie dem Baugrundgutachten gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der gebilligte Entwurf wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 22.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021.
zu den folgenden Zeiten:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
21.10.2021, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Waldbadstraße, Flurstücke 64/7, 75/1 und 76/7 der Gemarkung Bernsdorf, Flur 10“ in der Fassung vom November 2020
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 17.06.2021 den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Waldbadstraße, Flurstücke 64/7, 75/1 und 76/7 der Gemarkung Bernsdorf, Flur 10“ in der Fassung von November 2020 mit Beschluss Nr. 11-18-2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde durch das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsbehörde, mit Bescheid vom 17.08.2021 – Aktenzeichen 621.41:1121 – genehmigt.
Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geschaffen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Waldbadstraße, Flurstücke 64/7, 75/1 und 76/7“ wird zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 1.09, während nachfolgender Sprechzeiten
dienstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags 9.00 bis 12.00 Uhr
bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Bernsdorf geltend gemacht worden sind. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.
Die Satzung kann nach § 214 Abs. 4 BauGB durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über Entschädigungsansprüche bei nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteilen wird hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruchs kann durch einen bei dem Entschädigungspflichtigen zu stellenden schriftlichen Antrag auf Entschädigungsleistung herbeigeführt werden. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vermögensnachteil eingetreten ist, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
30.08.2021, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung gilt, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Öffentliche Auslegung Jahresabschluss der Stadt Bernsdorf 2019
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2020 den Jahresabschluss der Stadt Bernsdorf für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt. Der Jahresabschluss 2019 wird elektronisch zur Verfügung gestellt und liegt zudem ab dem 02.01.2021 während der Öffnungszeiten in den Räumen der Finanzabteilung der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf zur Einsichtnahme aus.
Jahresabschluss der Stadt Bernsdorf 2019