Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes "Eisenwerkstraße“

Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eisenwerkstraße“ für die Gemarkung Bernsdorf der Flur 3, Flurstücke 70 und Teile von 69/2, beschlossen.

 

In dieser Sitzung wurde der Vorentwurf in der Fassung vom 24.04.2025, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht und Anlagen vorgestellt.

Die Stadt Bernsdorf schafft mit dem Bebauungsplan Baurecht für eine Wohnbebauung in der Eisenwekrstraße.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt, und zwar

 

                            vom 02.06.2025 bis einschließlich 02.07.2025

zu den folgenden Zeiten :

Montag                         09:00 bis 12:00 Uhr                 

Dienstag                       09:00 bis 12:00 Uhr                  13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                  09:00 bis 12:00 Uhr                   13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                         09:00 bis 12:00 Uhr.

 

Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.

 

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.

Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.

Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.

 

16.05.2025, gez. Harry Habel, Bürgermeister

Begründung

Vorentwurf

Anlage 1 Grünplan

Anlage 2 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz

Anlage 3 Umweltbericht

Anlage 4 Artenschutz

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