Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen der Stadt Bernsdorf

Hier finden sie als zusätzliches Angebot aktuelle öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen der Stadt Bernsdorf.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Rechtswirkung jedoch nur durch Bekanntmachungen gemäß der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf bzw. sonstiger spezialgesetzlicher Regelungen entfaltet.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf

Angebotsaufforderung für die Programmbetreuung im Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ (SZP)

Die Stadt Bernsdorf wurde Ende Oktober 2022 mit dem Fördergebiet „Entwicklungsgebiet Soziales Wohnen“ in das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ (SZP) neu aufgenommen. Die Ausschreibung hat die Vergabe von Leistungen an einen Verfahrensträger für das Programm SZP zum Ziel. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Bernsdorf.

Vorläufiger Zuwendungsbescheid SZP Bernsdorf

Ausschreibungstext Programmbetreuung SZP Bernsdorf

Kennzettel Programmbetreuung SZP Bernsdorf

"Entwicklungsgebiet Soziales Wohnen"

 

Öffentliche Auslegung Jahresabschluss der Stadt Bernsdorf 2021

Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.05.2023 den Jahresabschluss der Stadt Bernsdorf für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt. Der Jahresabschluss 2021 wird elektronisch zur Verfügung gestellt und liegt zudem ab dem 12.06.2023 während der Öffnungszeiten in den Räumen der Finanzabteilung der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf zur Einsichtnahme aus.

Jahresabschluss der Stadt Bernsdorf 2021

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf - Genehmigung des Bebauungsplanes „Waldbad“

Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.02.2023 den Bebauungsplan „Waldbad“ in der Fassung vom 28.10.2022 mit redaktionellen Änderungen von Januar 2023 als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Der Bebauungsplan wurde durch das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsbehörde, mit Bescheid vom 16.05.2023 – Aktenzeichen 621.41:P1298 – genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.

Für das Waldbadgelände sind Baumaßnahmen innerhalb des Strukturwandelprojektes geplant. Dazu bedarf es einer städtebaulichen Ordnung und einer geordneten Erschließung, so dass der Bebauungsplan bauplanungsrechtliche Sicherheit dafür schafft.

Jedermann kann den Bebauungsplan „Waldbad“ in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 1.10, während nachfolgender Sprechzeiten:

dienstags                              9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags                         9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

freitags                                 9.00 bis 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Bekanntmachungsanordnung:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gültiger Fassung gelten Bebauungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung des Planes nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Bernsdorf unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

gez. Harry Habel, Bürgermeister

 
Hier finden Sie die Unterlagen zum Bebauungsplan:

Satzungsplan

Textliche Festsetzungen

Verfahrensvermerke

Begründung

Umweltbericht

Artenschutzfachbeitrag

Versickerungsuntersuchung

Medienplan

Bekanntmachung

über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben „Änderung Bahnübergang BÜ 1,2 der Lausitzer Grauwacke GmbH, Anschlussbahn Straßgräbchen-Bernsdorf - Oßling“

Mit Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 6. Februar 2023, Gz.: 32-0522/1192/16, ist der Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß § 18 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.

Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 6. Februar 2023, der das oben genannte Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom

14. März bis 28. März 2023
(jeweils einschließlich)

in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf, während der Dienststunden:

Montag                       09:00 bis 12:00 Uhr               13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                     09:00 bis 12:00 Uhr               13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                     nach Vereinbarung

Donnerstag                 09:00 bis 12:00 Uhr               13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag                        09:00 bis 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt, § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG), § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss über die Internet-Seite http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, Rubrik Infrastruktur - Eisenbahnen, eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Im Auftrag
Bernsdorf, den 27.02.2023, gez. Harry Habel, Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst

über den Verkauf landeseigener Kleinwaldflächen:

Öffentliche Bekanntmachung Verkauf landeseigener Kleinwaldflächen