Anordnung der Aufstallung von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) zum Schutz vor der Geflügelpest

von Stefanie Fischer

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) zum Schutz vor der Geflügelpest und die Beschränkung der Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest in Risikogebieten:

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