Steuererklärungsvordrucke ab 2027 nicht mehr in den Rathäusern erhältlich

von Rene Nowitzki

Die Finanzverwaltung des Freistaates Sachsen stellt ab dem Jahr 2027 die Auslieferung von Steuererklärungsvordrucken an Städte und Gemeinden ein. Darüber informierte der Sächsische Städte- und Gemeindetag die Kommunen in einem aktuellen Schreiben.

Hintergrund dieser Entscheidung ist insbesondere die fortschreitende Digitalisierung der Steuerverwaltung. Bereits heute nutzen mehr als 78 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen das Online-Portal „Mein ELSTER“, um ihre Steuererklärung digital zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln.

Mit der Umstellung sollen die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen in der Finanzverwaltung effizienter eingesetzt und gleichzeitig digitale Angebote weiter gestärkt werden.

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papierform abgeben möchten, können die entsprechenden Vordrucke künftig

  • direkt bei ihrem zuständigen Finanzamt erhalten oder

  • im Internet unter www.formulare-bfinv.de herunterladen.

Für die digitale Abgabe steht weiterhin das Serviceportal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zur Verfügung. Über dieses Portal können Steuererklärungen sicher und rund um die Uhr online erstellt und übermittelt werden.

Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Änderung.

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